Leitlinien Elternratsarbeit

Der Elternrat ist die gewählte Interessenvertretung der Eltern dieser Schulgemeinschaft.
Unser Gremium besteht aus neun Mitgliedern und weiteren Ersatzmitgliedern. Alle
Mitglieder werden von den Elternvertretern der Klassen gewählt und sind Sorgeberechtigte
von Kindern an der Schule. Die gewählten Vertreter des Elternrats einschließlich der
Ersatzvertreter unterliegen der Verschwiegenheit in allen persönlichen, vertraulichen und
Disziplinarangelegenheiten (siehe §105). Diese Themen werden (falls notwendig) in
geschlossenen Elternratssitzungen diskutiert.

Unsere Haltung

• Wir setzen bei unseren Handlungen das Wohl der Kinder ins Zentrum.
• Wir wollen partnerschaftlich und konstruktiv mit allen Schulbeteiligten
zusammenarbeiten: Eltern, Schulleitung, Lehrerschaft, Erziehern und allen anderen
Beschäftigten der Schule.
• Wir wollen einen konstruktiven Meinungsaustausch an der Schule fördern.
• Wir leben im Elternrat einen offenen und ehrlichen Austausch.
• Wir wollen das gegenseitige Verständnis und Vertrauen zwischen Schule und Eltern
fördern.
• Wir kommunizieren respektvoll und vertrauenswürdig.
Unsere Aufgaben
• Wir kümmern uns um Themen und Fragen, die die ganze Schule betreffen (Siehe
Schul-ABC/Konfliktmanagement).
• Wir können die Schule nach Bedarf bei Projekten und Anlässen unterstützen.
• Wir wollen die Arbeit des Schulvereins unterstützen.
• Wir setzen uns im Stadtteil für die Interessen der Schule ein.

 

Organisation

• Der Elternrat tagt in der Regel schulöffentlich. Die Sitzungen werden von einem
Vorstandsmitglied geleitet.
• Der Vorstand des Elternrats lädt spätestens eine Woche vor jeder Sitzung alle
interessierten Eltern und Lehrer per E-Mail (Newsletterverteiler des Elternrats) ein. Mit
der Einladung wird die Tagesordnung für die Sitzung verschickt.
• Zusätzliche Themen können vorab per E-Mail an den Vorstand gemeldet werden
oder während der Sitzung unter dem TOP „Sonstiges“ ergänzt werden.
• Die Teilnahme an Sitzungen ist für die Mitglieder des Elternrats grundsätzlich
verpflichtend. Über eine Abwesenheit wird der Vorstand rechtzeitig informiert.
• Der Elternrat bemüht sich darum, auch Gäste zu thematisch-speziellen
Elternratssitzungen einzuladen.
• Ein Mitglied des Vorstands erstellt über die Sitzungen des Elternrats ein Protokoll.
Dieses wird durch alle Mitglieder des Elternrats verabschiedet und an den
Newsletterverteiler des Elternrats sowie die Schulleitung verteilt.