Stelle der Büroleitung

Behörde / Amt: Behörde für Schule und Berufsbildung

Amt für Verwaltung

Stellenanzahl: 1
Stellenkategorie: Stelle
Amtsbezeichnung: Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter
Stellenwertigkeit: EGr. 6 TV-L (Informationen zur Bezahlung)
Tätigkeit: Büroleitung in der Schule Neubergerweg
Führungsposition: ja
Arbeitsumfang: Teilzeit
wö. Arbeitszeit in %:
Wochenstunden: 35,10
Besetzungstermin: zum 01.05.2017
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Bewerbungsschluss: 28.04.2017
Stellennummer: 140265
Allgemeine Hinweise
Hamburg ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der hamburgischen Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können.

Als Arbeitgeber begrüßen wir ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Wegen des laufenden Schulbetriebes kann der regelmäßige tarifliche Urlaub grundsätzlich nur während der Hamburger Schulferien genommen werden.

Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In dem Bereich, für den diese Stelle ausgeschrieben wird, sind Männer unterrepräsentiert im Sinne des § 3 Abs. 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG). Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Welche Aufgaben erwarten Sie?
Als Leiterin bzw. Leiter des Schulbüros verantworten Sie die allgemeinen Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben. Sie sorgen für eine effektive Büroorganisation und effiziente Abläufe. Dazu zählen auch die Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten und die Erstellung und Überwachung der verschiedenen Statistiken sowie die Bearbeitung der Ganztagsbuchungen. Außerdem sind Sie zuständig für diversen schriftlichen, persönlichen und telefonischen Kontakt mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Behörden und Betrieben. In der Funktion der Büroleitung übernehmen Sie die Vorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen im Schulbüro. Bei neuen oder weiteren Bürokräften stellen Sie die qualifizierte Einarbeitung eigenverantwortlich sicher. Insgesamt sind Sie im meist turbulenten Alltag einer Schule deren erste Anlaufstelle.
Was erwarten wir von Ihnen?
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten oder verfügen über entsprechende Kenntnisse, die Sie sich in einer anderen vergleichbaren, z. B. kaufmännischen Ausbildung oder durch Ihre bisherige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung erworben haben.

Wir erwarten von Ihnen den sicheren Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere mit den MS Office-Anwendungen Word, Outlook und Excel. Bildschirmtauglichkeit wird vorausgesetzt. Des Weiteren sind Sie bereit, sich Kenntnisse der speziell im Schulbüro genutzten Programme (z. B. LUSD, HERAKLES, PPS) umgehend anzueignen.

Für die Steuerung und Kontrolle des Schulbudgets inklusive der haushaltstechnischen Abwicklung verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse. Sofern Sie diese nicht in Ihrer Ausbildung erworben haben, sind Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung von Vorteil.

Die Aufgaben erfordern eine gute Auffassungsgabe, eine gründliche und selbstständige Arbeitsweise sowie Fortbildungsbereitschaft.
Unverzichtbar sind außerdem die Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Menschen sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Diese zeigen Sie unter anderem durch ein freundliches und sicheres Auftreten gegenüber den verschiedenen Personen mit ihren unterschiedlichen Anliegen.

Der Umgang mit vertraulichen, sensiblen Daten erfordert Ihre absolute Verschwiegenheit.

Um den vielseitigen unterschiedlichen Anforderungen eines Schulbüros gerecht werden zu können, sollten Sie konfliktfähig und belastbar sein.

Behördenansprechpartner/in und Adresse für die Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wenn Sie noch Fragen zum Aufgabenbereich haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung, Herr Hoffmann Tel.: 53908-6611 oder an die
Personalabteilung, Frau Münch Tel.: 428 63-4871.

Bitte stellen Sie insbesondere dar, inwieweit Sie das Anforderungsprofil erfüllen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung

  • mit einem tabellarischen Lebenslauf,
  • mit einer Kopie der im Stellenprofil geforderten Ausbildungs- und Berufsabschluss; bei Beamten eine Kopie der letzten Ernennungsurkunde,
  • mit einer aktuellen Beurteilung bzw. einem aktuellen Zeugnis (siehe unten),
  • mit relevanten Fortbildungsnachweisen,
  • möglichst unter Angabe einer privaten E-Mail-Adresse,
  • nur bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst: mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (unter Angabe der Personalakten führenden Stelle) und
  • Bitte legen Sie gegebenenfalls eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises dazu

unter Angabe des Schulnamens und der Ausschreibungsnummer 31/2017 an die

Behörde für Schule und Berufsbildung
Personalabteilung – V 432-31
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg.

Besucheranschrift ab 20.03.2017
Amsinckstraße 34, Zi. 512, 20097 Hamburg,

oder als PDF-Datei per E-Mail unter Angabe der Stellennummer an: bewerbung@bsb.hamburg.de

Hinweis:
Der Bewerbervergleich erfolgt vorrangig aufgrund dienstlicher Beurteilungen. Deren Vergleichbarkeit setzt eine hinreichende Aktualität voraus. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre letzte Beurteilung noch ein zutreffendes Bild über Ihre Tätigkeit und Leistungen enthält und beantragen Sie gegebenenfalls eine neue Anlassbeurteilung. Liegt Ihre letzte Beurteilung länger als drei Jahre zurück, ist in jedem Fall eine neue Beurteilung aus Anlass der Bewerbung erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber, für die eine dienstliche Beurteilung bisher nicht zu fertigen war und auch anlässlich der Bewerbung nicht gefertigt werden kann, müssen auf anderem Wege Aufschluss über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben (z. B. aktuelles Arbeitszeugnis). Die Einbeziehung in das Auswahlverfahren ohne die erforderlichen Beurteilungen bzw. Zeugnisse ist grundsätzlich nicht möglich. Sie müssen daher mit der Bewerbung vorliegen bzw. unverzüglich nachgereicht werden.

Der Behörde für Schule und Berufsbildung ist es aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen leider nicht möglich, übersandte Bewerbungsunterlagen zurückzusenden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Sofern Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen, erhalten Sie Ihre Unterlagen selbstverständlich unaufgefordert zurück. Wir weisen darauf hin, dass fehlende Unterlagen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen können.